Aktuelles / Corona-Informationen
24.09.2022 CORONA-Statistik
Weil mich die Entwicklung der neuen Krankheit, der Infektion mit COVID 19, interessiert hat, habe ich seit Beginn der Pandemie alle Patienten in einer gesonderten Statistik erfasst, insbesondere diejenigen, die sich mit COVID infizierten, unabhängig von der Schwere der Erkrankung, diejenigen, die Long COVID entwickelten und die Patienten, die zum Zeitpunkt des Versterbens mit COVID infiziert waren.
Vom 01.01.2020 bis zum 31.08.2022 waren insgesamt 1.871 Patienten in Behandlung in meiner Praxis, davon manche einmal, manche mehrmals. Bei all diesen Patienten wurde dokumentiert, ob sie geimpft wurden, unabhängig davon, ob das in meiner Praxis stattgefunden hat oder anderswo (andere Praxis, Impfzentrum). Weiterhin wurde dokumentiert, ob sie im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.08.2022 irgendwann einmal mit COVID infiziert waren.
Natürlich kann ich dies nur wissen, wenn diese Patienten nach dem Impfen oder nach der Erkrankung noch einmal in meiner Behandlung waren und sie mir diese Informationen mitgeteilt haben. Auch alle meine Mitarbeiter waren angehalten, dies zu erfragen und entsprechend in der Patientenakte zu vermerken.
Bei den jüngeren Patienten, die normalerweise selten einen Arzt aufsuchen oder die beispielsweise an einem entfernten Ort arbeiten, ist die Fehlerquote des Nichtwissens um eine Impfung oder eine Infektion nachvollziehbarerweise am größten. Am besten sind die älteren, chronisch kranken Patienten dokumentiert, die regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, zur Behandlung und Medikamentenverordnung die Hausarztpraxis aufsuchen. Jedoch ist es auch bei diesen möglich, dass seit dem letzten Termin ein Ereignis stattgefunden hat, von dem ich (noch) nichts weiß.
So ist zu konstatieren, dass die erfassten Daten entgegen der Realität geringfügig nach unten abweichen können, also die wahren Zahlen sowohl der Geimpften, sowie der an Corona Erkrankten, geringfügig höher liegen könnten. Diese werden dann bei der nächsten Erhebung im Dezember 2022 mit erfasst. Dennoch vermittelt die Gesamtdarstellung ein aussagekräftiges Abbild der Realität in meiner Praxis.
Um die Relation der Häufigkeit der Corona-Infektion darzustellen, wurde die Gesamtzahl aller Patienten und die der Patienten mit Corona-Infektion nebeneinander gestellt.
Die erfassten Altersgruppen bedeuten z.B.:
30-40 = alle Patienten, die das 31. Lebensjahr am 01.01.2020 begonnen hatten bis zu denen, die am 31.12.2019 das 40. Lebensjahr vollendet hatten,
40-50 = alle Patienten, die das 41. Lebensjahr am 01.01.2020 begonnen hatten bis zu denen, die am 31.12.2019 das 50. Lebensjahr vollendet hatten
usw.
Hier wird als Übersicht die Anzahl der mit Corona infizierten Patienten an der Gesamtzahl der Patienten gezeigt.
Der Anteil der mit Corona infizierten Patienten aus dem vorigen Diagramm wird hier noch einmal mit dem Anteil Long-COVID-Patienten und derer, die infiziert verstorben sind, dargestellt.
Hier ist die Anzahl aller Impfungen ersichtlich. Dargestellt ist die Gesamtzahl der Patienten, unabhängig davon, ob sie später erkrankten oder nicht.
Hier sind die Patienten dargestellt, die sich mit Corona infizierten, sortiert danach, wie oft sie zum Zeitpunkt der Erkrankung geimpft waren.
Das ist eine Darstellung des prozentualen Anteils der an Corona Erkrankten pro Altersgruppe in Verbindung mit der Impfhäufigkeit.
Ein Beispiel:
Von allen 20-30-jährigen Patienten hatten 25,52 % Corona.
Diese 25,25 % der Erkrankten teilen sich auf in 11,03 %, die nicht geimpft waren und 14,48 %, die geimpft (2-4x) waren.
Im Anteil der erkrankten und geimpften Patienten befinden sich 5,52 % Patienten, die 3x geimpft waren.
Nun eine Darstellung des prozentualen Anteils der Erkrankten mit Long COVID in Verbindung mit der Impfhäufigkeit.
Hierbei ist erwähnenswert, dass von den 7 Patienten, die an Long COVID erkrankten, sich 6 Patienten bereits Ende 2020/Anfang 2021 mit der ursprünglichen Virusvariante infiziert hatten. Impfstart war der 27. Dezember 2020.
Ein Patient erkrankte im Dezember 2021, nachdem er im Juli 2021 zweimal geimpft worden war.
Zuerst wird der Anteil der Patienten, die zum Zeitpunkt des Versterbens eine Corona-Infektion hatten, an der Gesamtmenge aller Patienten gezeigt.
Im Anschluss wird der Anteil der Patienten, die zum Zeitpunkt des Versterbens eine Corona-Infektion hatten, an der Menge der Patienten gezeigt, die auch eine Corona-Infektion hatten.
Impfnebenwirkungen werden an das Paul-Ehrlich-Institut zur Überwachung der Arzneimittelsicherheit gemeldet. Aus meiner Praxis wurden 17 Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen gemeldet. Inwieweit diese Symptome ursächlich mit der Impfung zusammenhängen, ist nicht eindeutig zu klären. Grund für die Meldung war der zeitliche Zusammenhang mit der Impfung und der theoretisch mögliche Zusammenhang.
Dabei handelt es sich um
neurologische Symptome wie Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Missempfindungen, Bewusstseinstrübung (4x)
Thrombose (3x)
Schlaganfall (3x)
Erhöhte Blutungsneigung (2x)
Luftbeschwerden oder über 3 Monate anhaltender Reizhusten (2x)
Gelenkentzündung (1x)
Riss eines großen Blutgefäßes (1x)
Hirnblutung (1x)
14.10.2021
Die Patienten, die sich für eine COVID-Impfung anmelden möchten, müssen dies ab sofort wieder telefonisch tun, weil wir im Rahmen des Anrufs sofort einen Termin vergeben. So sparen sich alle Beteiligten mehrfache Rückfragen.
Unser Impfangebot gilt ausschließlich für Patienten, die auch sonst in unserer Praxis behandelt werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin unbedingt den Impfausweis mit, dass wir die anderenorts erhaltenen Impfungen nachvollziehen können.
Coronaschnelltests werden ab sofort bei uns nur noch für medizinische Zwecke durchgeführt. Bei anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum. Informationen für Tests in der Praxis finden Sie hier >>>>>>>>>>>>>>>>>>>
1. Habe ich Corona? 2. Habe ich mich angesteckt? 3. Anleitung zum Selbsttest 4. Wo kann ich mich impfen lassen?
| Luftnot mit Maske? > hier eine Studie aus der Fachliteratur Quelle der Grafik: https://www.saarbruecken.de/cache/media/attachments/2020/04/x900_y508_c976e6_04.png |
zu 1. Habe ich Corona? - Wenn Sie krank sind Wenn Sie Erkältungssymptome, wie beispielsweise
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>>> in der Praxis anrufen, 03461 200 466. Bitte nicht in die Praxis kommen, auch dann nicht, wenn Sie an diesem Tag einen Termin haben.
Es ist möglich, dass wir Ihnen am Telefon noch einige Fragen stellen werden, um uns ein klares Bild von Ihren Beschwerden machen zu können. Später, wenn die Sprechstunde dieses Tages beendet sein wird, werden wir Sie zu Hause anrufen. Dann können Sie umgehend in die Praxis kommen, wir werden Schutzkleidung tragen, Sie untersuchen und einen Corona-Abstrich machen.
- Sie erhalten Empfehlungen und eventuell ein Rezept, um Ihre Beschwerden zu lindern,
- voraussichtlich eine Arbeitsbefreiung,
- einen Code, mit dem Sie Ihr Laborergebnis abfragen können. Dennoch werden wir uns telefonisch melden, sobald Ihr Laborergebnis eintrifft.
- Und Sie erhalten eine schriftliche Belehrung darüber, wie Sie sich in der Zeit vom Abstrich bis zum Vorliegen des Laborbefundes zu verhalten haben, nämlich erst einmal so, wie wenn Sie das Virus hätten, und zwar so lange, bis wir wissen, ob es so ist oder nicht > Hier diese Hinweise als PDF-Datei zur Vorinformation oder zum Herunterladen.
Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Laborergebnis schon unter www.mein-laborergebnis.de aufrufen, indem Sie den Code eintippen, der rechts unten auf dem rosafarbenen Labor-Schein (Muster10C) steht, den Sie nach dem Abstrich in der Praxis erhalten haben.
Dennoch werden wir Ihnen das Laborergebnis auch telefonisch mitteilen, mit Ihnen die weitere Verfahrensweise abstimmen und gegebenenfalls weitere Termine vereinbaren.
Sollten Ihr Test positiv ausfallen, Sie also Träger und Überträger des Corona-Virus sein, müssen Sie strengstens 2 Wochen lang andere Menschen vor sich schützen. Die oben aufgeführten Regeln der Absonderung von Ihrer Umwelt gelten dann für Sie weiter. Über die geltenden Qarantäne-Bestimmungen können Sie sich auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes informieren:
Nach einigen Tagen werden Sie einen Brief vom Gesundheitsamt erhalten, der Sie über die Rechtsgrundlagen informiert und Sie auffordert, während Ihrer Quarantänezeit ein Tagebuch zu führen, in dem Sie Folgendes notieren werden:
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Diese Tabelle finden Sie hier als PDF-Datei zum Herunterladen > > > > Durch die Vielzahl der derzeitigen Fälle erfolgt die Information und Kontaktermittlung durch das Gesundheitsamte oft verzögert. Deshalb helfen Sie bitte mit, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Informieren Sie bitte selbst alle Personen, mit denen Sie in den letzten 2 Wochen Kontakt hatten über Ihren positiven Befund, dass diese rechtzeitig Vorsorge treffen können, um nicht weitere Menschen anzustecken. |
zu 2.
Habe ich mich angesteckt? - Wenn Sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten
Wenn Sie wissentlich Kontakt mit einem Corona-Positiven hatten, sollten Sie sich selbst umgehend in Isolation begeben.
Bitte rufen Sie beim Gesundheitsamt an und teilen Sie dies dort mit. Es ist durchaus möglich, dass Sie dort noch nicht als Kontaktperson erfasst sind, weil entweder der Betroffenen Sie nicht angegeben hat oder die Kontaktverfolgung noch nicht stattgefunden hat. Die Nummer der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Merseburg lautet: 03461 40 27 27
Dort werden Sie Auskunft über das weitere Vorgehen erhalten.
Die Erklärung, wer eine Kontaktperson ist, finden Sie hier > > > auf der Seite des Robert-Koch-Institutes.
Ein Abstrich-Test wird in den meisten Fällen durch das Gesundheitsamt veranlasst, ebenfalls erhalten Sie Auskunft, ob Sie sich in Quarantäne begeben müssen.
Wenn Sie keine Beschwerden haben, erhalten Sie vom Arzt keine Arbeitsbefreiung, sondern vom Gesundheitsamt einen Absonderungsbescheid, den Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Sollten sich im Laufe Ihrer Absonderung gesundheitliche Probleme einstellen > in der Hausarztpraxis anrufen > weiter wie zu 1.
zu 3.
Anleitung zum Selbsttest
Eventuell haben Sie sich im Internet bereits über einen Selbsttest belesen. Hier finden Sie noch einmal eine ausführliche Anleitung, um Fehler zu vermeiden, da die Tücke häufig im Detail steckt. Denn ist der Test nicht richtig ausgeführt worden, kann man dem Ergebnis nicht vertrauen.
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zu 4.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Information zur Impfung in unserer Praxis:
Die Patienten, die sich für eine Impfung anmelden möchten, können sich hier eintragen. Dazu ist es zwingend notwendig, bereits in unserer Praxis als Patient registriert zu sein. Wir würden uns dann zur Terminvergabe telefonisch bei Ihnen melden.
Sollten Sie in der Zwischenzeit anderenorts eine Impfung bekommen haben, bitten wir Sie, uns hier darüber zu informieren, sodass wir Sie wieder von unserer Terminliste streichen können.
Die Arbeit mit persönlichen Terminen ist für die COVID-Impfung zwingend notwendig, weil der Impfstoff nicht wie bei der Grippeimpfung in Einzeldosen vorliegt, sondern immer sechs bzw. zehn Impfdosen aus einer Ampulle gewonnen werden müssen. Somit sind die geplanten COVID-Impfungen pro Tag präzise abgezählt.
Die offiziellen Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Thema Corona und Imfung, den Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung zur Impfung finden Sie hier > > > > > > Bitte zum Impftermin Ihren Impfausweis den Medikamenten-Einnahmeplan den Personalausweis und die Chipkarte mitbringen! |
Wie kann ich mich und andere vor einer Ansteckung mit Viren schützen?
Ø mehrmals täglich Hände waschen, besonders dann, wenn man viel im öffentlichen Raum unterwegs ist
Ø Hände waschen, wenn man nach Hause kommt
Ø Händeschütteln vermeiden
Ø nicht in die Hände husten oder niesen, sondern in die Ellenbeugen
Ø nicht in die Gegend husten oder niesen, dass die Erreger durch die Luft fliegen, sondern in die Ellenbeuge
Ø im täglichen Umgang zwei Meter Abstand zum Gegenüber bewahren, die “feuchte Aussprache“ ist ansteckend
Ø bei Krankheitssymptomen Kontakt mit Kindern, Schwangeren und chronisch Kranken meiden
Ø bei Krankheitssymptomen den Aufenthalt in großen Menschengruppen meiden, z.B. Kino, Einkaufscenter, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen
Hier finden Sie Antworten des Robert-Koch-Institutes auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
weitere Orientierungshilfen: |
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01.10.2019
Bitte beachten Sie, dass der Check up seit 1.10.2019 definitiv erst wieder nach drei Jahren durchgeführt werden kann. Wir haben Ihren persönlichen Terminkalender in Ihrer Patientenakte dahingehend angepasst.
Die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) hat begonnen. Leider läuft die Belieferung mit Impfstoff vom Hersteller schleppend, weil er nicht mit der starken Nachfrage gerechnet hat.
Vom 21. bis 25.10.2019 bleibt die Praxis wegen Umbauarbeiten, Programmumstellungen und Erweiterungen an unserer Computeranlage geschlossen. Im Anschluss werden unsere Arbeitsabläufe zugunsten einer verbesserten Patientenversorgung zunehmend mit moderner PC-Technik unterstützt.
Die Sprechstundenabläufe werden zunehmend digitalisiert. Dadurch sollen sie beschleunigt werden und nachvollziehbar bleiben. Durch standardisierte Abläufe wird die Fehlerwahrscheinlichkeit minimiert.
Es sollen Voraussetzungen für einen zweiten Arztarbeitsplatz geschaffen werden einschließlich mobiler PC-Arbeitsmöglichkeiten.
Unser Bestellsystem soll den Anforderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes angepasst werden.
Die Betreuung von Heimpatienten wird in das Digitalisierungskonzept einbezogen.
Unser Recallsystem soll ausgebaut werden, um besser die langfristigen Termine unserer Patienten verwalten zu können. An Impf- und Vorsorgetermine soll regelmäßig erinnert werden.
Das Projekt „Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Hausarztpraxis“ wird vom Land Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union unterstützt.
HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES
www.europa.sachsen-anhalt.de